| Ersatz-/Zusatzbatterien |
Beispiele für Geräte |
Als Handgepäck zugelassen |
Als aufgegebenes Gepäck zulässig
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Einschränkungen und Hinweise
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Ersatz-Li-Ion-, NiMH-, NiCd- oder Trockenbatterien: Bis zu 100 Wh |
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind |
Ja |
Nein |
Max. 20 Stk. Müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern |
Ersatz-Lithium-Metallbatterien: Max. Metallgehalt 2 g |
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind |
Ja |
Nein |
Max. 20 Stk. Müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern |
Ersatz-Li-Ion-, NiMH-, NiCd- oder Trockenbatterien: Von 100 Wh bis 160 Wh |
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind |
Ja |
Nein |
Max. 2 Stk. Müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern |
Ersatz-Lithium-Metallbatterien: Metallgehalt zwischen 2 g/Zelle und max. 8 g/Batterie (Nur für tragbare medizinische Geräte – PMED) |
Ersatz- oder externe Batterien für tragbare medizinische elektronische Geräte |
Ja |
Nein |
Max. 2 Stk. Nur zugelassen für medizinische Geräte Eine Batterie kann mehrere Zellen enthalten, aber der gesamte Lithiumgehalt der Batterie darf 8 g nicht überschreiten, auch wenn jede einzelne Zelle ≤ 2 g is |
Ersatz-Li-Ion-, NiMH-, NiCd- oder Trockenbatterien: Über 160 Wh |
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind |
Nein |
Nein |
Nicht erlaubt (Ausnahme: siehe Batterien für Mobilitätshilfen) |
Ersatz-Lithium-Metallbatterien: Metallgehalt über 8 g |
Externe Batterien, Ersatzbatterien |
Nein |
Nein |
Verboten |
| Ersatz-Nassbatterien, auslaufgesichert, nur bis 12 V und 100 Wh |
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind |
Ja |
Nein |
Max. 2 Stk. Sowohl die Spannungsgrenze (V) als auch die Energiegrenze (Wh) müssen eingehalten werden. Beispiele: -Eine Batterie über 12 V, aber unter 100 Wh, ist nicht erlaubt. -Eine Batterie unter 12 V, aber über 100 Wh, ist nicht erlaubt. -Nur Batterien, die sowohl 12 V oder weniger als auch 100 Wh oder weniger sind, dürfen genehmigt werden. -Batterien müssen vor Kurzschluss durch Isolierung der Pole geschützt werden. |
| Batterien für Mobilitätshilfen |
Beispiele für Geräte |
Als Handgepäck zugelassen |
Als aufgegebenes Gepäck zulässig |
Einschränkungen und Hinweise |
| Lithium-Batterien, die nicht aus Mobilitätshilfen entfernt wurden |
Lithium-Batterie in Mobilitätshilfe installiert |
Nein |
Ja |
Keine Einschränkungen |
| Lithium-Batterien aus Mobilitätshilfe entfernt |
Lithium-Batterie aus Mobilitätshilfe entfernt |
Ja |
Nein |
Bis 300 Wh. Max. 2 Stk. |
| Ersatz-Lithium-Batterien |
Ersatzbatterie für Mobilitätshilfe |
Ja |
Nein |
Batterien müssen im Handgepäck mitgeführt werden. 1 × bis zu 300 Wh oder 2 × bis zu 160 Wh |
| Auslaufgesicherte Batterien, NiMH oder Trockenbatterien in Mobilitätshilfe installiert |
Mobilitätshilfe mit auslaufgesicherten oder Trockenbatterien, z. B. Gel, NiCd, NiMH oder versiegelte Blei-Säure-Batterie |
Nein |
Ja |
Keine Wh-Beschränkung. Batterie bleibt in der Mobilitätshilfe |
| Ersatz auslaufgesicherte Nassbatterie für Mobilitätshilfe |
Ersatz auslaufgesicherte Nassbatterie für Mobilitätshilfe (Gel, versiegelte Blei-Säure, AGM) |
Ja |
Nein |
Max. 1 Stk. Keine Spannungs-/Energiebegrenzung |
Ersatz NiMH- oder Trockenbatterien |
Ersatz Trockenbatterie für Mobilitätshilfe |
Ja |
Nein |
Max. 2 Stk. Keine Wh-Beschränkung |
Mobilitätshilfen mit flüssigen Batterien, Ersatz-Flüssigbatterien |
Mobilitätshilfe mit spillbarer Batterie |
Nein |
Nein |
Verboten |
| Tragbare elektronische Geräte (PED) |
Beispiele für Geräte |
Als Handgepäck zugelassen |
Als aufgegebenes Gepäck zulässig |
Einschränkungen und Hinweise |
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Tragbare elektronische Geräte (PED) mit Lithiumbatterien:
Li-ion: bis 100 Wh
Lithium: bis 2 g
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Laptops, Mobiltelefone, Tablets usw. oder PMED (tragbare medizinische elektronische Geräte) |
Ja |
Ja |
Max. 15 Stk. |
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Tragbare elektronische Geräte (PED) mit Lithiumbatterien:
Li-ion: von 100 Wh bis 160 Wh
Oder
Lithium: von 2 g bis 8 g Lithium (nur für PMED)
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Laptops, Mobiltelefone, Tablets usw. oder PMED (tragbare medizinische elektronische Geräte) |
Ja |
Ja |
Max. 2 Stk. Lithium: Eine Batterie kann mehrere Zellen enthalten, aber die Gesamtmenge an Lithium in der gesamten Batterie darf 8 g nicht überschreiten, selbst wenn jede einzelne Zelle ≤2 g ist. |
Tragbare elektronische Geräte (PED) mit Lithiumbatterien Über 160 Wh |
Professionelle Videokameras, High-End-Drohnen, usw |
Nein |
Nein |
Nicht erlaubt. (Ausnahme: siehe Batterien für Mobilitätshilfen) |
| Andere |
Beispiele für Geräte |
Als Handgepäck zugelassen |
Als aufgegebenes Gepäck zulässig |
Einschränkungen und Hinweise |
| E-Zigaretten / Vapes |
Vape-Pens, E-Zigaretten |
Ja |
Nein |
Nur im Handgepäck erlaubt. Nutzung und Laden an Bord nicht erlaubt. |
Gepäck mit Lithiumbatterien, die entnommen werden können |
Smarte Koffer mit herausnehmbarer Batterie |
Ja |
Nein |
Koffer kann aufgegeben werden, aber die Batterie muss herausgenommen und im Handgepäck mitgeführt werden |
| Gepäck mit nicht herausnehmbarer Lithiumbatterie |
Smarte Koffer mit nicht herausnehmbarer Batterie |
Ja |
Ja |
Batterien dürfen nicht mehr als 0,3 g Lithiummetall enthalten bzw. bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Energie 2,7 Wh nicht überschreiten |
Gepäck mit fest installierten Lithiumbatterien, die 0,3 g Lithiummetall oder 2,7 Wh überschreiten. |
Smarte Koffer |
Nein |
Nein |
Verboten |