Ersatz-/Zusatzbatterien 
Batterien für Mobilitätshilfen
Tragbare elektronische Geräte (PED)
Andere

Batterien an Bord – das, was Passagiere am häufigsten fragen

Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die häufigsten Fragen zum Thema Batterien. 
Ausführlichere Vorschriften und technische Beschränkungen finden Sie auf unserer Seite zu Gefahrengütern.

Wichtige Hinweise zu Batterien:

  • Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Gegenstand befördert werden darf, wird immer am Flughafen getroffen.
  • Alle Batterien müssen vor Kurzschlüssen, Beschädigungen und Überhitzung geschützt werden.
  • Beschädigte, zurückgerufene oder aufgeblähte Batterien werden nicht akzeptiert.

Wenn Batterien im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind:

  • Darf nicht zusammen mit brennbaren Materialien wie Parfüms usw. verpackt werden.  
  • Muss ausgeschaltet und vor unbeabsichtigter Aktivierung geschützt werden.  
  • Wenn mehrere Geräte transportiert werden, müssen diese separat verpackt werden (in einem Paket oder mit Kleidung).

💡 Tipp: Zur Berechnung der Batteriekapazität: Ah × V = Wh (oder mAh ÷ 1000 × V = Wh)

Ersatz-/Zusatzbatterien  Beispiele für Geräte Als Handgepäck 
zugelassen 
Als aufgegebenes Gepäck 
zulässig 
Einschränkungen und 
Hinweise 
Ersatz-Li-Ion-, NiMH-, NiCd- oder Trockenbatterien:
Bis zu 100 Wh
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind Ja Nein Max. 20 Stk. 
Müssen einzeln geschützt sein, 
um Kurzschlüsse zu
verhindern
Ersatz-Lithium-Metallbatterien:
Max. Metallgehalt 2 g
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind Ja Nein Max. 20 Stk. 
Müssen einzeln geschützt sein, 
um Kurzschlüsse zu
verhindern
Ersatz-Li-Ion-, NiMH-, NiCd- oder Trockenbatterien:
Von 100 Wh bis 160 Wh
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind Ja Nein Max. 2 Stk. 
Müssen einzeln geschützt sein, 
um Kurzschlüsse zu
verhindern
Ersatz-Lithium-Metallbatterien:
Metallgehalt zwischen 2 g/Zelle und max. 8 g/Batterie
(Nur für tragbare medizinische Geräte – PMED)
Ersatz- oder externe Batterien für tragbare medizinische elektronische Geräte Ja Nein Max. 2 Stk.
Nur zugelassen für 
medizinische Geräte
Eine Batterie kann 
mehrere Zellen 
enthalten,
aber der gesamte Lithiumgehalt der Batterie darf 8 g nicht überschreiten,
auch wenn jede einzelne Zelle ≤ 2 g is
Ersatz-Li-Ion-, NiMH-, NiCd- oder Trockenbatterien:
Über 160 Wh
Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind Nein Nein Nicht erlaubt (Ausnahme: 
siehe Batterien für 
Mobilitätshilfen)
Ersatz-Lithium-Metallbatterien:
Metallgehalt über 8 g
Externe Batterien, Ersatzbatterien Nein Nein Verboten
Ersatz-Nassbatterien, auslaufgesichert, nur bis 12 V und 100 Wh Externe Batterien, Ersatzbatterien, die nicht in Geräten installiert sind Ja Nein Max. 2 Stk.
Sowohl die Spannungsgrenze (V) 
als auch die Energiegrenze (Wh) müssen eingehalten werden. 
Beispiele:
-Eine Batterie über 12 V,
aber unter 100 Wh, ist
nicht erlaubt.
-Eine Batterie unter 12 V, aber über 100 Wh, 
ist nicht erlaubt.
-Nur Batterien, die sowohl 
12 V oder weniger als
auch 100 Wh oder weniger sind, dürfen genehmigt werden.
-Batterien müssen vor Kurzschluss durch Isolierung der Pole geschützt werden.
Batterien für Mobilitätshilfen Beispiele für Geräte Als Handgepäck 
zugelassen  
Als aufgegebenes Gepäck 
zulässig 
Einschränkungen und 
Hinweise 
Lithium-Batterien, die nicht aus Mobilitätshilfen entfernt wurden Lithium-Batterie in Mobilitätshilfe installiert Nein Ja Keine Einschränkungen
Lithium-Batterien aus Mobilitätshilfe entfernt Lithium-Batterie aus Mobilitätshilfe entfernt Ja Nein Bis 300 Wh.
Max. 2 Stk.
Ersatz-Lithium-Batterien Ersatzbatterie für Mobilitätshilfe Ja Nein Batterien müssen
im Handgepäck 
mitgeführt werden.
1 × bis zu 300 Wh
oder 2 × bis zu 160 Wh
Auslaufgesicherte Batterien, NiMH oder Trockenbatterien in Mobilitätshilfe installiert Mobilitätshilfe mit auslaufgesicherten oder Trockenbatterien, z. B. Gel, 
NiCd, NiMH oder versiegelte 
Blei-Säure-Batterie
Nein Ja Keine Wh-Beschränkung. 
Batterie bleibt in der 
Mobilitätshilfe
Ersatz auslaufgesicherte Nassbatterie für Mobilitätshilfe Ersatz auslaufgesicherte 
Nassbatterie für Mobilitätshilfe (Gel, versiegelte Blei-Säure, 
AGM)
Ja Nein Max. 1 Stk.
Keine 
Spannungs-/Energiebegrenzung
Ersatz NiMH- oder 
Trockenbatterien
Ersatz Trockenbatterie für Mobilitätshilfe Ja Nein Max. 2 Stk.
Keine Wh-Beschränkung
Mobilitätshilfen mit 
flüssigen Batterien, Ersatz-Flüssigbatterien
Mobilitätshilfe mit spillbarer Batterie Nein Nein Verboten
Tragbare elektronische Geräte (PED) Beispiele für Geräte Als Handgepäck 
zugelassen 
Als aufgegebenes Gepäck 
zulässig 
Einschränkungen und 
Hinweise 

Tragbare elektronische Geräte (PED) mit Lithiumbatterien:

Li-ion: bis 100 Wh

Lithium: bis 2 g

Laptops, Mobiltelefone, Tablets usw. oder PMED (tragbare medizinische elektronische Geräte) Ja Ja Max. 15 Stk.

Tragbare elektronische Geräte (PED) mit Lithiumbatterien:

Li-ion: von 100 Wh bis 160 Wh 

Oder

Lithium: von 2 g bis 8 g Lithium (nur für PMED)

Laptops, Mobiltelefone, Tablets usw. oder PMED (tragbare medizinische elektronische Geräte) Ja Ja Max. 2 Stk.
Lithium: Eine Batterie kann mehrere Zellen enthalten, aber die Gesamtmenge an Lithium in der gesamten Batterie darf 8 g nicht überschreiten, selbst wenn jede einzelne Zelle ≤2 g ist.
Tragbare elektronische Geräte (PED) mit Lithiumbatterien
Über 160 Wh
Professionelle Videokameras, High-End-Drohnen, usw Nein Nein Nicht erlaubt.
(Ausnahme: 
siehe Batterien für Mobilitätshilfen)
Andere Beispiele für Geräte  Als Handgepäck 
zugelassen 
Als aufgegebenes Gepäck 
zulässig 
Einschränkungen und 
Hinweise 
E-Zigaretten / Vapes Vape-Pens, 
E-Zigaretten
Ja Nein Nur im Handgepäck erlaubt. 
Nutzung und Laden an Bord nicht erlaubt.
Gepäck mit Lithiumbatterien, die entnommen werden 
können
Smarte Koffer mit herausnehmbarer Batterie Ja Nein Koffer kann aufgegeben werden, 
aber die Batterie muss herausgenommen und
im Handgepäck mitgeführt werden
Gepäck mit nicht herausnehmbarer Lithiumbatterie Smarte Koffer mit nicht herausnehmbarer Batterie  Ja Ja Batterien dürfen nicht mehr als 0,3 g Lithiummetall enthalten bzw. bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Energie 2,7 Wh nicht überschreiten
Gepäck mit fest installierten Lithiumbatterien, die 0,3 g Lithiummetall 
oder 2,7 Wh 
überschreiten.
Smarte Koffer Nein Nein Verboten